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AktuelleTermine

30.03. Holz anfahren fürs Osterfeuer ab 9 Uhr

31.03. Osterfeuer ab 19.00 Uhr

 

 

 

                               Rechten und Pflichten der Könige

 

 

Die Schützenkönige der Ahlinteler Schützengesellschaft haben im Rahmen ihrer Amtszeit die

folgenden Rechte und Pflichten zu beachten:

 

1.    Der Königsaspirant muss der Schützengesellschaft mindestens drei Jahre als Mitglied

       angehören und den fälligen Beitrag entrichtet haben.

2.    Bei Abschuss des Vogels hat der König unter der Vogelstange 30 Liter Fassbier oder 150 Glas

       (0,2 l) auf seine Rechnung auszugeben.

3.    Dem Spielmannszug hat der König eine Runde zu kredenzen.

4.    Zum Königsball an beiden Schützenfesttagen hat der König mit seiner Königin zu erscheinen.

5.    Bis spätestens O Uhr am Abend des Königsballs hat der König auf Anweisung des Majors die

      Königskette dem Gerätewart auszuhändigen. Gleichzeitig wird unter der Mitwirkung des

      Majors und des Fähnrichs die Fahne eingeholt.

6.   Der Gerätewart ist für die sichere Aufbewahrung der Kette und der Fahne verantwortlich.

      Ferner haftet der König für die Sachen (Schärpe, Kette usw.), die ihm vom Verein zur

      Verfügung gestellt werden. Der König sorgt dafür, dass diese Sachen dem Verein im

      ordnungsgemäßen Zustand wieder übergeben werden, andernfalls sind diese vom König zu

      bezahlen.

7.   Während des Festes darf sich der König nicht eigenmächtig vom Saal entfernen.

8.   In der Regel wird nach Möglichkeit der Junggesellenkönig (Schützenfestsonntag) und

      Männerkönig (Schützenfestmontag) in der Nacht nach Hause begleitet. Er hat dafür Sorge zu

      tragen, dass bei ihm zu Hause je nach den örtlichen Gegebenheiten noch ein kleiner Umtrunk

      stattfinden kann.

9.   Den Treffpunkt der Hexenbrüder zum traditionellen Hexen am Schützenfestdienstag

      bestimmt der Männerkönig im Einvernehmen mit dem Vorstand. Der Ort des Hexens wird

      am Abend des Schützenfestmontags durch den Major bekanntgegeben.

10. Die Organisation des Hexens obliegt dem Männerkönig in Zusammenarbeit mit dem

     Junggesellenkönig.

11. Der Junggesellenkönig gehört zwei Jahre und der Männerkönig gehört ein Jahr dem Vorstand

      an. Sie sind verpflichtet, möglichst zu allen Terminen zu erscheinen.

12. Nach den beiden Vorstandsjahren ist der Junggesellenkönig verpflichtet, im darauffolgenden

     Jahr zu allen Anlässen (z. B. Jubiläen, Beerdigungen von Vereinsmitgliedern, usw.) die Fahne

     zu tragen.

13. Nach dem Vorstandsjahr fungiert der Männerkönig im folgenden Jahr als Major oder hat für

      dieses Amt eine entsprechende Person zu besorgen.

14. Das amtierende Junggesellenkönigspaar hat ein Jahr lang das Kriegerehrenmal zu pflegen

      und im sauberen Zustand zu halten. Das Männerkönigspaar muss das Schießkarree in Schuss

      halten.

15. Der Junggesellenkönig und der Männerkönig erhalten je einen Zuschuss in Höhe von 50 €

      vom Verein.

16. Für die Beschaffung und Bezahlung des Schildes an der Königskette haben die Könige zu

      sorgen. Außerdem haben sie ein gemeinsames Königsschild im Thekenraum des

      Vereinslokals anzubringen. Ebenfalls bestellen die Könige auf ihre Kosten den neuen Vogel.

17. Die Könige haben sich während der Generalversammlungen zu Karneval und Schützenfest

      am Freibier zu beteiligen.

18. Beim "Zweig zur Stange bringen" und "Vogel zur Stange bringen" haben die Könige je eine

      Kiste Bier und eine Flasche Korn auszugeben. Der Junggesellenkönig organisiert den

      Birkenzweig.

19. Das "Vuogel bekieken" sollte nach Möglichkeit beim amtierenden Junggesellenkönig

      stattfinden. Die Organisation obliegt dem Junggesellenkönig und wird vom Männerkönig

      unterstützt.

20. Beim Rosenmachen am Sonntagnachmittag vor Schützenfest haben die Könige mindestens je

      eine Flasche Korn oder eine Flasche Aufgesetzten zzgl. eine Kiste Bier auszuschenken.

21. Im Rahmen der Toten- und Gefallenenehrung am Schützenfestsonntagmorgen legen die

      beiden Könige am Ehrenmal einen Kranz nieder.

22. Dem König ist bekannt, dass er und seine Königin im darauffolgenden Jahr am

      Schützenfestnachmittag ausgeholt werden. Der König kann nur von einem Ort ausgeholt

      werden, der in der Bauerschaft Ahlintel und Hollingen Hausnummern 2 - 9 liegt. In

      Extremfällen entscheidet der Vorstand.

23. Zu Schützenfest haben die Königinnen je zwei Blumensträuße (1x für sich selbst und 1x für

      die neue Königin) zu besorgen.

24. Während des gemeinsamen Kaffeetrinkens der Vereinsdamen am

      Schützenfestmontagnachmittag haben die Königinnen je eine Flasche Aufgesetzten

      auszuschenken.

25. Die Könige sollen nach Möglichkeit einmal die Laienspielschar bei ihren Theaterproben

      besuchen und bei dieser Gelegenheit je eine Runde Bier ausgeben.

26. Die beiden Königspaare haben die Pflicht, von dem Erlös der Garderobenkasse (Theater)

      einen Gemütlichen auszurichten. Die hierbei entstehenden Kosten sind auf alle Teilnehmer

      umzulegen.

27. Ebenso müssen die Könige sich bei den Wagenbauern über den Stand der Arbeiten am

      Karnevalswagen informieren und hierbei je eine Kiste Bier bereitstellen.

28. Die amtierenden Könige haben das Recht und zugleich die Pflicht, die Schützengesellschaft in

      der Öffentlichkeit mit der entsprechenden Würde zu repräsentieren. Entsprechendes

      Verantwortungsbewusstsein wird hierbei als selbstverständlich vorausgesetzt.

29. Die jeweiligen Könige haben die Pflicht einen Vertreter zu benennen und diese werden für

      ein Jahr in den Vorstand berufen.

      Der Name eines jeden Königs auf der Plakette eingraviert ist eine unauslöschliche

      Verpflichtung.

 

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Ahlinteler Schützengesellschaft 1822 e.V.